INkonzept

Christen engagieren sich mit guten Ideen für ihre Mitmenschen – innerhalb und außerhalb von Kirchengemeinden. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart unterstützt sie – auch finanziell: INkonzept fördert inspirierende, integrierende, innovative Initiativen. Bis zu 1000 Euro im Jahr können ehrenamtliche Gruppen, die sich sozial engagieren, beantragen – vorausgesetzt, sie werden von katholischen Christen aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart mitgetragen und sie verbinden unterschiedliche Partner in einem gemeinsamen Engagement.

Ehrenamtliche Gruppen, die sich gut vernetzt sozial engagieren, können aus dem INkonzept der Diözese Rottenburg-Stuttgart Fortbildungen, fachliche oder geistliche Begleitung, Maßnahmen der Würdigung des Ehrenamts und arbeitserleichternde Maßnahmen bezuschussen lassen.

Alles Wichtige zum INkonzept finden Sie hier.

Neue INkonzept-Formulare

Wenn Sie einen Antrag stellen, beachten Sie bitte, dass es seit Juli 2016 neue Antragsformulare gibt.

VERWENDUNGSZWECK
Die INkonzept-Fördermittel sind zugunsten der Ehrenamtlichen einzusetzen und zwar für:

  • Spirituelle und fachliche Begleitung

Dazu zählen sowohl die regelmäßige Begleitung durch Fachpersonen als auch einzelne Fortbildungsveranstaltungen, Besinnungstage u. ä.. Vom INkonzept-Geld können Sie Referentenhonorar, Kursgebühren, Raummiete, Fahrtkosten, ggf. Verpflegungs- und Übernachtungskosten bezahlen.
Bitte beachten Sie: Referent/innen, zu deren hauptberuflichem Auftrag die Begleitung oder Fortbildung Ihrer Gruppe gehört, dürfen kein zusätzliches Honorar aus INkonzept-Mitteln erhalten.

  • Organisation und Sachmittel

Dazu zählen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, bei größeren Initiativen die Vergabe von Bürotätigkeiten an eine Fachkraft oder im Bedarfsfall auch die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen, die Ihnen die Arbeit mit benachteiligten Menschen leichter machen oder erst ermöglichen.
Bitte beachten Sie: Klären Sie bitte zunächst, ob nicht ein Träger (Verband, Stiftung, Kommune, Kirchengemeinde o. ä.) oder übergeordneter Verein für die Kosten aufkommen kann.
Fallen für die ehrenamtlich Engagierten Fahrt-, Telefon-, Porto-, Kopierkosten oder ähnliche Ausgaben an, können diese aus dem INkonzept-Geld erstattet werden.
Bitte beachten Sie: Die aufgewandte Zeit oder ein Verdienstausfall kann nicht mit INkonzept-Mitteln vergütet werden.

  • Würdigung des Ehrenamts

Eine Gruppe, die sich ehrenamtlich für andere engagiert, soll die Möglichkeit erhalten, sich außerhalb ihres Engagements als Gemeinschaft zu erleben. Sie können INkonzept-Mittel einsetzen, um dafür einen Rahmen zu schaffen und die ehrenamtlichen Gruppenmitglieder mit einem Dankeschön zu würdigen.
Bitte beachten Sie – bei allen Verwendungszwecken – die Verhältnismäßigkeit.

VERWENDUNGSNACHWEIS
Wenn Sie das Geld ausgegeben haben, füllen Sie das Formular „Verwendungsnachweis“ aus. Tragen Sie dabei nicht einfach Summen ein, sondern beschreiben Sie stichwortartig die Maßnahmen, die Sie mit dem INkonzept-Geld bezahlt haben bzw. in die das INkonzept-Geld eingeflossen ist. Am besten ergänzen Sie das Formular durch aussagekräftige Belege. Beachten Sie bitte, dass Sie mit Ihrer Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben garantieren.

Bitte beachten Sie: Nur Ehrenamtliche dürfen INkonzept-Anträge stellen.